Vergabe

Nach der Ausschreibung erfolgt die Vergabe der Aufträge an die Bauunternehmen oder Gewerke. Entscheidend sind terminliche, fachliche und preisliche Argumente. Bei der Vergabe muss unbedingt auf die Gültigkeit der Bestimmungen der VOB hingewiesen werden. Zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche sollten Klauseln, die das Abtreten von Forderungen vom Auftragnehmer an andere ermöglicht, nicht zugelassen werden.