Schnurgerüst
Sobald der Aushub der Baugrube erfolgt ist, werden die Fluchten des zu errichtenden Hauses von einem Vermessungsingenieur gemäß des amtlichen Lageplans abgesteckt und mit Schnurgerüsten markiert. Danach stellt der Vermessungsingenieur eine so genannte Absteckungsbescheinigung aus. Bei der späteren Abnahme des Rohbaus muss sie der Baubehörde vorgelegt werden. Jeder Bauherr ist vor Errichtung eines Hauses oder späteren Veränderungen am Grundriss verpflichtet, diese von einem Vermessungsingenieur einer befugten Vermessungsstelle einmessen zu lassen. Die Werte der Einmessung werden dann in die Katasterkarten eingetragen. Zudem wird dem Bauherrn bescheinigt, dass das Gebäude ordnungsgemäß innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde.