Schlüsselfertig
Wer sich sein Eigenheim 'schlüsselfertig' errichten lässt und am Tag der Abnahme gleich einziehen möchte, kann eine böse Überraschung erleben. Der Begriff ist nicht rechtsverbindlich definiert. So kann ein schlüsselfertiges Haus komplett bezugsfertig sein, muss es aber nicht. Was im einzelnen darunter zu verstehen ist, sollte unbedingt in der Baubeschreibung festgehalten werden. Der dort definierte Leistungskatalog muss eindeutigen Aufschluss über sämtliche Innenausbauarbeiten wie etwa das Streichen der Wände, Fliesenlegen sowie die Errichtung der Außenanlagen bringen. Was die Baufamilie selbst zu erbringen hat, sollte vor Vertragsunterzeichnung exakt vereinbart werden.