Kataster
Das Kataster ist das Grundstücksverzeichnis der Katasterämter oder Vermessungsämter. Im Kataster sind alle Flurstücke beziehungsweise Grundstücke eines Bezirks verzeichnet. Es enthält Informationen über Lage, Größe und eventuelle Nutzung der jeweiligen Parzellen. Im Kataster werden auch Erbbaurechte und Wohnungseigentum verzeichnet. Ein Kataster besteht aus Katasterbüchern und Katasterkarten. Katasterbücher setzen sich aus dem Flurbuch als Verzeichnis der Flurstücke, dem Liegenschaftsbuch als Verzeichnis der Grundstücke eines Gemeindebezirks, dem Eigentümerverzeichnis und dem alphabetischen Namensverzeichnis zusammen. Katasterkarten sind Gemarkungskarte und Flurkarte. Katastertechnische Gebietseinteilungen sind Flurstück, Flur, Gemarkung. Letztere ist die katasteramtliche Bezeichnung für ein Gebiet innerhalb des Gemeindebezirks. Oft besteht ein Gemeindebezirk aus einer Gemarkung und kann somit auch dem Grundbuchbezirk entsprechen. Eine Gemarkung wird in Flure unterteilt. Ein Flur besteht aus mehreren Flurstücken, dem katasteramtlichen Begriff für Grundstück.