Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Ein Hauseigentümer, der seine Immobilie vermietet, ist gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn Personen durch sein schuldhaftes Verhalten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden, die durch herab fallende Ziegel, Glatteis etc. verursacht werden, kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu tragen. Bewohnt der Immobilieneigentümer das Haus oder die Wohnung selbst, ist eine private Haftpflichtversicherung ausreichend.