Glasversicherung
Das so genannte Glasbruchrisiko ist mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung abgedeckt. Kommt es jedoch zu einem umfangreichen Glasbruch, müsste der Bauherr für jede kaputte Glasscheibe den vereinbarten Selbstbeteiligungsanteil zahlen. Wenn am Neubau sehr viele Glasflächen vorhanden sind, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung. Sie deckt zudem Schäden an der Mobiliarverglasung der Innenräume ab. Bevor Bauherren eine Glasversicherung abschließen, ist in jedem Fall zu klären, inwieweit Glasschäden eventuell über die Hausratversicherung gedeckt sind.