Einliegerwohnung

Ist die zweite, meist kleinere, separate Wohnung in einem Einfamilienhaus. Sie besitzt einen eigenen Zugang und eine eigene Grundversorgung wie Stromzähler oder Telefonanschluss. Für Einliegerwohnungen machen die Behörden besondere Vorgaben: Die Mindestwohnfläche beträgt 23 Quadratmeter, die lichte Raumhöhe darf nicht weniger als 2,3 Meter betragen. Die Bauaufsicht (Landesbauordnung) verlangt zudem einen erhöhten Brandschutz. Zudem sollte die Einliegerwohnung mit einem angemessenen Schallschutz ausgestattet sein. Für ausreichendes Licht sorgen tiefe Abböschungen. Richtig wohnlich werden die Räume aber erst, wenn sie trocken und warm sind.