Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Grund und Bodens pro Quadratmeter in einem Gebiet mit vergleichbaren Lage- und Nutzungsverhältnissen. Der Bodenrichtwert wird von Gutachterausschüssen in der Regel aus Kaufpreisen abgeleitet und für jedes Gemeindegebiet gesondert ermittelt. Dabei wird der unterschiedliche Entwicklungsstand des Baulandes berücksichtigt. Die Bodenwerte sind auf jeden Fall für erschließungsbeitragspflichtiges und erschließungsbeitragsfreies Bauland zu ermitteln. Auch in Gebieten, die bereits bebaut sind, werden Bodenrichtwerte festgestellt. Basis ist der von den Gutachtern ermittelte Wert, wenn der Boden nicht bebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind zwar unverbindlich, aber dennoch eine praktische Hilfe bei der ImmobiIienbewertung. Zudem werden Bodenrichtwerte für die Besteuerung verwendet, so zum Beispiel bei der Ermittlung der Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wichtig sind die Bodenrichtwerte auch dann, wenn das Finanzamt einen Gesamtkaufpreis auf Grundstück und Gebäude ermitteln muss. Erforderlich ist dies, da Abschreibungen nur vom Gebäudewert berechnet werden.