Bauvoranfrage

Eine erste Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks liefert eine Voranfrage. Diese ist schriftlich an die Gemeinde zu stellen. Eine Antwort sollte innerhalb etwa vier Wochen vorliegen. Die Antwort ist jedoch nicht verbindlich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich bei späteren Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen handelt.

Es kann auch eine formelle, auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage gestellt werden, über die dann in einem Bauvorbescheid entschieden wird. Der Antrag auf Bauvorbescheid dient üblicherweise zunächst der Entscheidung, ob das bauliche Vorhaben planungsrechtlich zulässig oder unzulässig ist. Es liefert wichtige Informationen, ob und was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, so können die bauordnungsrechtlichen Fragen im späteren Bauantragsverfahren geklärt werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man sich den Aufwand eines kompletten Bauantrags zunächst erspart. Eine Bauvoranfrage ist vor allem dann sinnvoll, wenn die bauplanungsrechtliche Seite zweifelhaft erscheint und es möglich ist, dass gewisse Vorstellungen gar nicht verwirklicht werden dürfen. Aus diesen Erwägungen heraus ist es häufig sinnvoll eine Bauvoranfrage vor Erwerb des Grundstücks zu stellen. Ist der Baubescheid oder die Bebauungsgenehmigung positiv, so kann man während der dreijährigen Geltungsdauer des Bescheids sicher sein, dass die gestellten Fragen auch in der Baugenehmigung nicht anders entschieden werden.

Die Bauvoranfrage kann ohne Architekten oder Planer gestellt werden. In einigen Bundesländern kann dies sogar formlos geschehen. Jedoch kostet bereits die Bauvoranfrage Geld. Zudem kann die Beantwortung unter Umständen genauso lang wie die Bearbeitung des Bauantrages dauern. Eine Bauvoranfrage ist deshalb nur dort sinnvoll, wo kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. In diesem Fall orientiert sich die Genehmigung in der Regel an der Nachbarbebauung.

Wichtig: Der Vorbescheid bezieht sich nur auf die ganz konkret gestellten Fragen. Je präziser die Fragen gestellt sind, desto klarer sind auch die Antworten. Dann lassen die Antworten auch weniger irreführenden Interpretationsspielraum zu. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Teile der späteren Entwurfsplanung, die dem Vorbescheid widersprechen, im Genehmigungsverfahren abgelehnt werden. Hilfreich ist auf jeden Fall ein persönliches Gespräch im Bauamt. Hierbei lassen sich die meisten Fragen und Wünsche klären. Oft kann auch ein ortsansässiger Architekt die Chancen der Genehmigungsfähigkeit einschätzen, ohne dass sofort Kosten entstehen müssen.