Wie lange habe ich Garantie auf Biberschwanz - Ziegel?

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Ich habe von einer Fa. 2001 mein Dach mit Biberschwänzen decken lassen. 2015 beim Bau meiner neuen Heizung erklärte mir ein Monteur, dass die Dachrinne voller Ziegelschutt liegt. Die Ziegel würden sich auflösen. Wie ist das möglich, wenn alles richtig eingebaut wurde, wie mir ein außenstehender Dachdecker bestätigt hat. Das kann doch nur an der Qualität der Ziegel liegen. Vor allem von unten lösen sich die Ziegel auf, aber auch dort, wo die Abwasserentlüfung aus dem Dach kommt, von außen.

Der Hersteller, Fa. Müller aus Görlitz ist von Wienerberger übernommen worden und beruft sich auf 10 Jahre Garantie. Ist das so richtig, wenn die Ziegel eigentlich 60 Jahre und länger halten sollen?

So ein Dach neu decken ist ja auch eine Frage des Geldes. Da ich schon früher Biberschwänze auf dem Dach hatte, wollte ich sicher gehen, das mich diese Ziegel überleben.

Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rabe , Altsprucke 72 in 03172 Guben

 

 


Dachexperte

Hallo Herr Rabe,

Das ist leider ein Fall zu dem ich Ihnen keine rechtssichere Auskunft geben kann. Aus dem was Sie schreiben ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Vertragspartner, also die Fa. Die seinerzeit das Dach gedeckt hat. Diese hat an sich maximal einen Gewährleistungszeitraum von 4 bzw. 5 Jahren. Was die weiterführende Produkthaftung auf den Dachziegel anbetrifft bin ich allerdings überfragt. Hier wird entscheidend sein welche Garantie der Hersteller zum Zeitpunkt des Kaufes für einen Zeitraum ausgewiesen hat. Zur Frage der "Mindesthaltbarkeit" der Dachziegel (Lebensdauer)... richtig ist, dass bei fachgerechter Herstellung und Verlegung für Ziegeldächer im Mittel 60 Jahre anzunehmen sind. Die Spanne reicht hier von 50 bis ~ 90 Jahren. I.d.R. vergeben die Hersteller heute auch Garantien von bis zu 30 Jahren. Wie sich das in Ihrem speziellen Fall nun verhält, und ob Sie nun Garantiansprüche gegenüber dem Hersteller, bzw. der in die Nachfolge getretenen Firma durchsetzen können, kann ich nicht klären. Zunächst wäre sicher zweifelsfrei festzustellen ob es sich um einen Materialfehler oder einen Verarbeitungsmangel handelt. Aber das sind Themen mit denen sich ein Volljurist auseinandersetzen muss, kein Bautechniker. Ich empfehle Ihnen daher mit der kompletten Unterlage (Angebote, Verträge / Aufträge, Produktunterlagen) bei einem hierzu spezialisierten Anwalt vorzusprechen.