Unterseite Dachverlängerung Giebelseite
Hallo,
im Rahmen einer Kernsanierung mit Anbau wurde an unserem Haus das Dach auf der Giebelseite verlängert, um die Dachterrasse des Anbaus teilweise zu überdecken. Der Dachboden wurde ebenfalls auf die neue Dachlänge verlängert. Die Unterseite dieser Konstruktion ist bisher unverkleidet. Das Angebot der Arbeiten beinhaltet die Verkleidung von Traufe und Ortgang. Der ausführende Betrieb hat das mündlich immer so formuliert, dass dies die gesamte Unterseite der Konstruktion beinhalte. Nun steht der Betrieb kurz vor der Insolvenz und plötzlich hören Traufe und Ortgangverkleidung ca. 30cm hinter der Kante des Dachs auf. Was ist mit dem Rest, gehört die Unterseite des Dachüberstands noch zur Traufe bzw. dem Ortgang oder hat dieser Teil des Dachs einen eigenen Namen?
Hallo und Danke für Ihre Frage! Ihrer Beschreibung nach würde ich davon ausgehen, dass Sie einen vollständigen und auch vollständig an der Unterseite mit Material X verkleideten Dachüberstand in Auftrag gegeben haben und der ausführende Betrieb das auch genau so verstanden, nur nicht so realisiert hat. Da gibt es nicht viel Raum für Missinterpretationen oder terminologische Diskussionen, es sei denn, es wäre etwas anderes schriftlich vereinbart. Vielleicht steht auch im Angebot / Werkvertrag eine genaue Beschreibung des Auftragsumfangs bzw. eine auf Flächen durchgerechnete Materialaufstellung?
Wenn der neue Dachüberstand also lediglich teilweise verkleidet wurde und demzufolge auch nur einen partiellen Witterungs-/ UV- / Nässeschutz aufweist, würde ich das aus der Entfernung als unfertige Ausführung einstufen – einen plausiblen bautechnischen Grund für die Teilverkleidung kann ich mir nach den Fachregeln nicht so recht vorstellen. Zudem muss das ja auch seltsam aussehen.
Mein Vorschlag also: Nehmen Sie zunächst die Leistung nicht als „In Ordnung“ ab. Fordern Sie stattdessen den Betrieb schriftlich mit Fristsetzung zur umgehenden vereinbarten Ausführung auf (ehe er sich in die Insolvenz verabschiedet). Wenn dies nicht hilft, lassen Sie einen Baugutachter kommen – diese finden Sie über Ihre örtliche IHK – und gehen Sie entsprechend seiner Analyse vor.
Mit besten Grüßen, Ihr Dachexperte