Überdachter Balkon

L

Eine Frage an den Dachexperten,

 

habe ein 40 Jahre altes Einfamilienhaus erworben. Der Dachstuhl ist als Kehlbalkendach ausgeführt.

An der Taufe beträgt der Dachüberstand ca. 1,5m (Traufenunterschlag?)

Frage: Hat dieser Haustyp einen bestimmten Namen?

 

Die Giebelfront ist um zwei Sparrenabstände (1,6 m) zurückgesetzt. Der so entstandene "Flachdach - Balkon soll jetzt eine 80 mm PUR-Dammung erhalten, bisher waren es 40 mm Estrich + 10 mm Fliesen.

 

Fragen: Wie hoch muss die Wasserdichtschicht über der Dämmung an der Giebelwand hochgezogen werden? Sind hier die gängigen 15 cm anzusetzten? Wie sieht es bei der Balkontür aus? Muß da eine 15 cm hohe Schwelle eingezogen werden? Die Erfahrung über Jahre hinweg zeigt, dass die jetzt noch vorhandene 5 cm Schwelle ausreichend ist, um vor eindigende Regenwasser zu schützen.

 

Welches Regelwerk berücksichtigt den verringerten Regenwasseranfall dieses überdachten Balkons?

Können Sie mir da Hinweise geben?

 

 

Die beiden so entstandenen Balkone sind sicher als Flachdächer anzusehen, aber der Regenwasseranfall ist doch wohl geringer anzusetzen als bei nicht überdachten Dachterrassen. Wie ist bei einer nachträglichen Wärmedämmung dieses "Flachdachs" sind doch sicher nicht die sonst üblichen 15 cm an der Wand hochzuziehenden Wasserdichtschichten zu realisieren.


Dachexperte

Aus den Ihrerseits beschriebenen Merkmalen lässt sich leider noch keine sichere Typenzuordnung Ihres EFH ableiten. Die Ausführung einer Flachdachabdichtung wird u.a. in den Fachregeln für Abdichtung, umgangssprachlich auch "Flachdachrichtlinie" geregelt. Darüber hinaus gilt hier die "DIN 18531 Dachabdichtungen" und (!) bei einer Sanierung die Energieeinsparverordnung (EnEV), letzte Fassung 2009 / mit Änderungen vom Juli 2013. Die von Ihnen beschriebene Situation entspricht einem genutzten Flachdach mit hoher Beanspruchung. Maßgeblich für den Aufbau und die Detailausbildung in den Anschlussbereichen ist hierbei die Lage der wasserführenden Ebene. Diese muss nicht die eigentliche Abdichtungsebene sein sondern kann auch ein Plattenbelag o.ä. sein welcher zur Nutzung auf der Abdichtungsebene verlegt wurde. Über dieser wasserführenden Ebene ist ein seitliches Hochführen der Abdichtung von mindestens 15 cm an aufgehenden Bauteilen laut Fachregeln vorgeschrieben. Gleiches gilt für den Anschluss im Bereich von Zugängen, Verglasungen oder ähnlichem. Hiervon kann abgewichen werden, insofern eine Wasserführung vor dem Zugang durch eine mit einem Ablauf direkt verbundene Rinne oder ein entwässertes Vordach (wie in Ihrem Falle) vorhanden ist. Notentwässerung (Überlauf), Anschlussdetails, Gefälleausbildung sowie die geregelte und ausreichend bemessene Flachdachentwässerung stellen gleichfalls wichtige Parameter eines sicheren Flachdaches dar. Grundsätzlich möchten wir Ihnen daher empfehlen, die Planung und Bauüberwachung Ihrer Flachdachsanierung einem Fachmann zu übertragen.