Tauwasserberechnung
Hallo Zusammen,
ist es Pflicht, bei einer Dachsanierung dem Bauherren eine Tauwasserberechnung vorzulegen ?
Das es Sinnvoll ist eine Berechnung zu machen ist mir klar.
Mfg Sascha

Hallo Sascha, insofern im Rahmen der Sanierung ein ENEV-Nachweis (von wem auch immer) zu führen ist würde ich sagen ja. Denn EnEV enthält jede Menge anzuwendenden Regeln der Technik und Verweise auf bestehende EN/DIN-Normen und das bedeutet das diese Normen / deren Einhaltung damit Bestandteil der EnEV sind. Somit ist auch die DIN 4108, hier Teile 2-4 zu berücksichtigen und da gehts nun mal um Feuchteschutz. Abgesehen davon, es ist nicht nur sinnvoll sondern absolut notwendig (aus meiner Sicht). Bei der heutigen Bandbreite an möglichen Aufbauten und sich ständig veränderten Anforderungen ist dieser Nachweis eigentlich für jeden am Bau Beteiligten "überlebenswichtig", insofern ihm seine Haftungspolice dauerhaft erhalten bleiben soll... Wenn es keinen gibt gilt die Hinweispflicht, und wenn Ihn keiner bringt und auch nicht bringen will würde ich gar nichts machen... Das ist meine Meinung. Wenns genauer und rechstsicher sein soll bitte beim Bauphysiker oder Bauamt nachfragen... ;)