Rigipsplatten

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Müssen an dachschrägen feuerfeste rigipsplatten?


Dachexperte

Zunächst möchte ich folgende Definitionen klarzustellen. "Rigips" ist ein Hersteller, allgemein spricht man von Gibskartonbauplatten (GKB). Der Begriff "feuerfest" ist im Zusammenhang mit Baustoffen auf Gibskartonbasis nicht anwendbar. Zu Ihrer Frage: In der Bauordnung werden Baustoffe bzw. die Anforderung an diese im Bezug auf den Feuerwiederstandsklassen (o.a. Brandschutzklassen) unterteilt. Die Unterteilung der Brandschutzklassen erfolgt nach dem Brandverhalten der Baustoffe (Zebu nicht brennbar). Ob nun eine Dachschräge mit nicht brennbaren Baustoffen verkleidet werden muss (was mit GKF möglich ist) entscheidet die Bauordnung bzw. ein Brandschutznachweis welcher die Anforderungen an die Konstruktion / Bekleidung festlegt. Es ist nicht möglich ohne genaue Kenntnis zum Objekt, der Nutzung und sonstigen Rahmenbedingungen eine pauschale Beurteilung vorzunehmen. Die Dachschrägen eines freistehenden Einfamilienhauses geringer Höhe (nur eine Nutzungseinheit, nur ein Dachgeschoss) müssen z.B. nicht zwingend mit einer GKF Bekleidung mit Feuerwiederstandsdauer versehen werden. Dachschrägen in mehrgeschossigen Gebäuden und Dachausbauten mit getrennten Nutzungseinheiten dagegen schon. Sie kommen also nicht daran vorbei diese Frage durch einen entsprechenden Sachverständigen nach Ortsbesichtigung sicher klären zu lassen.