Reklamation wegen Pfusch bei Reparatur Flachdach Garage

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Guten Tag, unsere Garage hat ein Flachdach mit Teerpappe. Diese war vor zwei Jahren undicht, so dass die Farbe an einer Stelle von der Wand darunter abfiel. Das Dach wurde komplett neu mit Dachpappe verlegt. Die alte Stelle ist jetzt dicht, aber an mehreren neuen Stellen kommt das Wasser durch das Dach, die Wände darunter sind nass und die Farbe fiel ab. Wie muss die Reklamation formuliert werden und was ist dabei zu beachten?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Freundliche Grüße


Dachexperte

Hier kommt es auf die Vertragslage an. Wenn tatsächlich der Dachaufbau komplett neu erfolgte (keine Reparatur), handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne des BGB. D.h. Sie haben im Mindesten 5 Jahre Gewährleistung auf die Handwerkerleistung. Formell haben Sie den Auftragnehmer dann schriftlich unter angemessener Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufzufordern. D.h. Sie schreiben dem Handwerker (am besten per Einschreiben) eine sogenannte "Mangelanzeige" unter Bezugnahme auf den geschlossenen Vertrag / Auftrag, beschreiben die aufgetretenen Mängel unter Benennung der Schadensursache (mangelhafte Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten in den Bereichen ...) und setzen eine Frist bis wann diese Mängel zu beseitigen sind. Mit der Beschreibung der Ursachen werden Sie aber ein Problem haben. Denn Sie selbst werden nicht zweifelsfrei feststellen können was schadensursächlich ist, d.h. wo mangelhaft oder regelwidrig gearbeitet wurde. Am besten einen Gutachter einschalten, der vor Ort den Schaden und vor allem die Ursache bestimmen kann. Danach ist erst der Schadenverursacher festzustellen und ggf. eine Mängelanzeige an die ausführende Baufirma möglich.