PV Anlage/ Dach Gewährleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Frage handelt es sich um die Montage einer PV Anlage, auf einem Ziegeldach.
Hier die Frage, wie sieht es mit der Garantie und Gewährleistung des Dachdeckers aus. Ab wann verfällt diese, sobald der Pv-Installateur die Ziegel anschneidet ? Entfällt die Gewährleistung der Ziegel und des Gesamten Daches ? Oder nur der Bereich in dem die Pv montiert ist ?
Danke schön
Danke für Ihre Frage! Hier kommen zwei Gewährleistungsumfänge für Bauleistungen zusammen. Zum einen die Dacheindeckung, auf die Sie 5 Jahre Gewährleistung (§§ 631 ff. BGB für Werkverträge) haben, und die Installation der PV-Anlage, für die nachträgliche Eingriffe durch einen Dritten an der Deckung, in diesem Fall Bearbeitung und Entfernung von Dachziegeln, vorgenommen werden.
Die Gewährleistungsverpflichtung des ersten Dachdeckers endet naturgemäß da, wo bauliche Änderungen an seiner ordnungsgemäß erbrachten und vom Bauherrn abgenommenen Leistung stattfinden. Am selben Punkt beginnt die des PV-Installateurs nach der o. g. Regelung (das gilt auch für sämtliche Modifikationen, die er an der Eindeckung vorgenommen hat). Mängelansprüche hinsichtlich der Dacheindeckung können somit nur noch für diejenigen Teile des Daches geltend gemacht werden, die eindeutig und nachweislich nicht von der PV-Installation betroffen sind. Das kann im Extremfall sogar bis zu Betretungsfolgen gehen. Ansonsten bleibt die Dachdecker-Gewährleistung für den Rest der Dachfläche bestehen.
Beste Grüße, Ihr Dachexperte