Notwendiger Austausch von Asbest-/Eternit-Dachplatten / Dämmung erforderlich?

K

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Elternhaus (BJ 1970) ist 53 Jahre alt. Das Dach wurde damals mit den "billigen" üblichen Schiefer-Imitat-Eternit-Platten gedeckt. Diese Dachdeckung macht die letzte Zeit vermehrt Probleme : Verwitterung, Moosansatz, dadurch läuft Regen zurück unter die Dachplatten, der Dachdecker will die Dachfläche nicht betreten wegen Bruchgefahr, das Moos darf (wegen Asbest) auch nicht nachhaltig entfernt werden usw. Der Dachdecker empfiehlt eine komplette Neueindeckung mit Wärmedämmung und deswegen Anhebung des Daches. Kosten: 40.000 Euro. Frage: kann ich die alten Platten durch echte Schieferplatten ersetzen lassen, auch ohne dass eine aufwendige Dachdämmung (mit Dachanhebung) gemacht wird? Was ist erlaubt? Vielen Dank für Ihre Antwort (ist eilig, denn wir haben z.Zt. wieder einen teueren Sturm-/Wasserschaden, den die Vers. wegen Windstärke vermutlich nicht bezahlt, und müssen tätig werden)! MfG. Kurt Braun


D

Guten Tag und danke für Ihre Frage! Ihr Dachdecker hat Sie ganz richtig beraten. Bei einem Vollaustausch der Asbest-Dachdeckung ist nach GEG (Gebäude-Energiegesetz) eine Pflicht zur Dämmung gegeben, da die Maßnahme die 10%-Bagatellgrenze überschreitet. Eine Neueindeckung mit Schieferplatten macht beim Ersatz von Eternitplatten ebenfalls Sinn, weil die vorhandenen Sparren und die Lattung das Format unterstützen.

 

Wenn der zur Verfügung stehende Raum definitiv weder für eine Zwischen- noch für eine Untersparrendämmung ausreicht, muss das nötige Volumen tatsächlich durch eine – genehmigungspflichtige – Anhebung des Dachstuhls bzw. Kniestocks mit Aufmauerung erzeugt werden.

 

Alternativ käme u. U. je nach Bausituation auch eine Aufsparrendämmung in Betracht, bei der die Dämmung dann zwischen Dachkonstruktion und Deckung liegt. Diese Aufdachdämmung ist zwar ebenfalls aufwändig, hat aber einen besonders hohen Wirkungsgrad und macht keine Modifikationen am Baukörper erforderlich. Da die Dachhöhe, wenn auch in geringerem Umfang, verändert wird, ist hier ebenfalls eine Genehmigung nötig.

 

Mit besten Grüßen, Ihr Dachexperte