Neue Dacheindeckung verursacht Höhenunterschied bei Doppelhaushälfte
Hallo, wir bewohnen eine Doppelhaushälfte. Nun hat der neue Eigentüner der anderen Hälfte sein Dach neu eindecken lassen mit dem Resultat, dass zwischen unserer Hälfte und seiner Hälfte ein Höhenunterschied von ca 10 cm existiert. Zwei Fragen dazu: !. ist dies zulässig und 2. was könene die (negativen) Folgen sein?

Hallo, zum ersten Teil Ihrer Frage, wenn bauordnungsrechtlich nichts dagegen spricht und hier insbesondere die Bestimmungen zum Brandschutz eingehalten wurden (Gebäudetrennwand!) ist das durchaus zulässig. Zum zweiten Teil Ihre Frage: wenn die vorgenannten Punkte beachtet wurden und handwerklich sauber gearbeitet wurde sollte es keine negativen Folgen geben. Wenn nicht sauber geplant und ausgeführt wurde ergeben sich folgende Risiken: Brandüberschlag an Gebäudetrennwand wenn z.B. brennbare Stoffe (brennbare Dämmungen od. Unterkonstruktionen aus Holz o.ä.) über oder in die Gebäudetrennwand geführt wurden, Undichtigkeiten "eingebaut" wurden wenn z.B. die Unterspannbahn u. Dachhaut Ihrer Gebäudeseite nicht fachgerecht wieder angeschlossen wurde.