"Kombidämmung" (zwischen und auf Sparren) bei Althaus, Bj. 1959
Guten Tag,
ein kleines Haus mit 2 WE hat ausgebautes DG, mit Spitzboden (begehbar, nicht ausgebaut) darüber. Die Sparrenhöhe beträgt ca. 11 cm.
Wir wollten zwischen den Sparren 10 cm Mineralwolle einbauen, darüber (plan, auf OK Sparren) eine Dampfbremse und dann ca. 14 cm PU- Schaum, der mit einer diffusionsoffenen Folie gegen Staub und Flugschnee etc. abgedckt ist.
Darüber dann Konter- und Dachlattung mit Deckung.
Die DG- Decke ist ca. 25 cm dick, hat (von oben) 22 mm Presspanplatten auf Lattung, darunter 25 mm Styropor, dann Tragkonstruktion aus Holzbalken mit Füllung aus Leichtschlacke.
Unterseite: Verputz auf Putzträger.
Frage a) Ist die Kombination mit PU zulässig?
Frage b) Muss auch über dem Spitzboden zwischen den Sparren gedämmt werden

Ich rate Ihnen dringend einen Fachmann vor Ort mit der Planung und Berechnung Ihrer geplanten Isolations- und Dämmarbeiten zu beauftragen. Die von Ihnen beschriebene geplante Konstruktion ist auf keinen Fall zu empfehlen und schadensträchtig (nicht definierter, unbelüfteter Hohlraum zwischen den Dämmungen, keine Dampfsperre oder Dampfbremse beschrieben bzw. an der falschen Stelle geplant, Kondensation und damit Holzschäden möglich). Je nach Dämmverhalten der Baustoffe ist die Dampfbremse / -sperre immer soweit wie möglich auf der Warmseite, d.h. innen anzuordnen. Das ist in Ihrer Beschreibung nicht gegeben. Auch ist ein Aufbau mit Aufdachdämmung aus PU diffusionshemmend, eine Holzweichfaserdämmung wäre die bessere Wahl. Weiter ist die Statik und evtl. das Baurecht zu betrachten. Wenn sich Dachaufbau und somit die Gebäudehöhe ändert, ist die Sanierung evtl. genehmigungspflichtig, weil sich die sogenannten Abstandsflächen verändern.