Genehmigung und Plan für Dachgauben ?
Hallo,
wir haben ein Reihenhaus und möchten statt der schrägen Dachfenster Dachgauben anbringen lassen. Benötigt man hierfür eine Genehmigung bzw. einen Plan ?
Vielen Dank für die Rückantwort

Zweimal ja. Der nachträgliche Einbau von Dachgauben ist a.) mindestens anzeigepflichtig insofern eine Satzung oder ein Bebauungsplan vorliegt der die Errichtung von Gauben grundsätzlich zulässt b.) genehmigungspflichtig wenn a.) nicht zutrifft und c.) nachweispflichtig in Bezug darauf, dass die Standsicherheit des Dachtragwerkes auch bei nachträglichem Einbau einer Gaube gewährleistet ist. Darüber hinaus sind bauordnungsrechtliche Belange (z.B. Abstandsflächen) zu beachten. Unsere Empfehlung: Gehen Sie mit einem Lageplan und einem Foto Ihres Objektes zu Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt erkundigen Sie sich zum geforderten Prozedere. Ist der Einbau einer Gaube dann von Amtswegen prinzipiell möglich nehmen Sie sich in jedem Fall einen Architekten oder vorlageberechtigten Ingenieur an Ihre Seite der Sie bei der weiteren Planung und Umsetzung begleitet. Alles andere führt zwangsläufig zu Ärger.