Festsetzung von Dachmaterialien im Bebauungsplan
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn im Bebauungsplan reflektierende Dacheindeckungen aus nachbarschützenden Interessen ausgeschlossen werden sollen, sind dann mit dieser Formulierung grundsätzlich auch die glasierten Dachsteine erfasst oder sollten besser "glasierte oder reflektierende " Materialien nicht zulässig sein?
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Wildschütz