Eternit Dachplatten- Was ist zu tun?

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Eternit Dachplatten - wie Schieferausführung Baujahr 1972

Kein Material Innen. Was ist zu tun?


Dachexperte

Sehr geehrter Herr Weiß,

Ein "Sanierungszwang" für mit festgebunden Asbestfaserzementplatten gedeckte Dächer besteht meines Wissens derzeit noch nicht insofern diese Dächer intakt sind (!) d.h. keine Schäden oder Mängel bestehen die ein freiwerden von Fasern ermöglichen. An diesen Dächern dürfen allerdings keine Modifikationen / Veränderungen vorgenommen werden. D.h. sind Sie geschädigt oder am Ende Ihrer Lebenszeit angekommen sind Sie fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Soll eine Sanierung oder Neueindeckung vorgenommen werden so wäre zunächst wäre sicher festzustellen ob in Ihrem Fall tatsächlich eine Asbestbelastung vorliegt. Bei einer Asbestsanierung (meldepflichtig!) ist zu beachten, dass diese Arbeiten nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, welche über einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe; Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) verfügen. Über staatliche Fördermöglichkeiten zur Asbestbeseitigung ist uns nichts leider nichts bekannt. Weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie detailliert z.B. beim Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest

Sollte für Ihre Neueindeckung z.B. Schiefer in Frage kommen möchte ich noch auf die Zuschuss und Fördermöglichkeiten der Fa. Rathschek aufmerksam machen: Bundesweites Programm: http://www.rathscheck.de/Forum-fuer-Bauherren/Foerderprogramme/Asbest-und-Faserzementsanierung/?&d=1