Dachsanierung mit Wärmedämmung

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Hallo Dachexperte,

 

wir möchten unser Reihenmittelhaus, Baujahr 1971, Dach z.Zt. nicht gedämmt neu mit Tonziegeln eindecken und wärmedämmen lassen. Unser Nachbar zur einen Seite hat sein Dach vor einigen Jahren bereits mit 1400 mm Polyurethan-Aufsparrendämmung sanieren lassen. Unser Nachbar zur anderen Seite möchte sein Dach gemeinsam mit uns sanieren.

 

Wir haben einmal ein Angebot mit Aufsparrendämmung 180 mm Polyurethan. Hier würde der für die KfW-Förderung notwendige U-Wert erreicht werden. Das andere Angebot ist eine Kombination aus Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle und Aufsparrendämmung mit Polyurethan. Hier würde der von der EnEV geforderte Wert eingehalten werden. Wie sollen wir uns entscheiden?

 

 


Dachexperte

Hallo,

beabsichtigen Sie den Ausbau / die Umnutzung als Wohnraum, sollten Sie zunächst auf Ihrem Bauamt fragen, ob Sie hierzu eine Genehmigung benötigen. Weiter möchte ich Ihnen empfehlen alle weiteren Fragen zur Planung in die Hände eines Fachmannes vor Ort zu übertragen. Dies sollte ein vorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur sein, der zugelassen ist einen Bauantrag nach den Vorgaben Ihrer jeweiligen Landesbauordnung einreichen zu können und darüber hinaus auch Ihre technischen Fragen zu klären bzw. den Aufbau zu planen. Grundsätzliche Informationen zur Funktion und Systematik von Dämmung und Dampfbremsen/-sperren finden Sie z.B. bei unserem Partner ISOVER www.isover.de/garantiert.

Wenn eine Förderung durch die KFW beabsichtigt wird, sollten für den geplanten Aufbau die Anforderungen hinsichtlich des U-Wertes nach den Vorgaben der KFW / der jeweiligen Richtlinie eingehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass bereits im Rahmen eines Förderantrages die geplanten Maßnahmen beschrieben und nachgewiesen werden müssen. Deshalb möchten wir Ihnen nochmals empfehlen schon relativ frühzeitig einen Fachmann (Planer, Energieberater o.ä.) in Ihr Vorhaben einzubinden, welcher Ihnen bei der Beantragung und Nachweisführung behilflich ist. Dies ist eine Dienstleistung, die gleichfalls Förderfähig ist. Weiter gilt es zu beachten, dass bei einer Reihenhausbebauung die Brandschutzanforderungen an den Gebäudetrennwänden eingehalten werden müssen. D.h. hier muss sichergestellt werden, dass im Wandkronenbereich ein Brandüberschlag von einem Gebäude auf das andere ausgeschlossen ist.