Dachneigung 18° bei Bungalowstil
Hallo, ich plane ein Haus (Bungalowstil), da wurde mir vorgeschlagen ein Dach mit 18° Neigung. Reicht das aus?

Nun das hängt prinzipiell als erstes vom gewünschten Deckmaterial ab (Dachziegel, Dachsteine, Schiefer oder Bitumenschindeln, Blech, Kunststoff,…) und als zweites von dem gewählten Dachaufbau / der Konstruktion im allgemeinen. Für Deckmaterialen werden vom Hersteller (!) sogenannte "Regeldachneigung" angegeben. D.h. der Hersteller weißt aus, bis zu welcher Dachneigung die Regensicherheit problemlos gegeben ist. Soll diese Regeldachneigung unterschritten werden, sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Zusatzmaßnahme sind u.a. ein Unterdach, Unterdeckung oder Unterspannung. Eine Unterspannung kommt fast immer zum tragen, insbesondere wenn es um ausgebaute Dachgeschosse geht. Lediglich bei nicht ausgebauten, unbeheizten Dächern kann bei Einhaltung der Regeldachneigung auf eine solche Unterspannung verzichtet werden. Soll die Regeldachneigung geringfügig unterschritten werden kann mit einer Unterdeckbahn gearbeitet werden. Dabei handelt es sich um verklebte Bahnen, die trotzdem noch ausreichend diffusionsoffen sind. Soll dagegen die Regeldachneigung stark unterschritten werden, ist ein Unterdach erforderlich. Dieses Unterdach ist für sich genommen eine Konstruktion die zu 100% wasserdicht sein muss, d.h. z.B. eine verschweißte oder verklebte Flachdachabdichtungsbahn. Die Ziegeleindeckung ist dann nur noch "Dekoration". Nachteilig ist bei dieser Konstruktion allerdings, dass eine diffusionsoffene Konstruktion dann kaum noch gewährleistet werden kann bzw. zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das ist alles planungs- u. überwachungs- u. kostenintensiv und sollte vermieden werden. Meine Empfehlung ist daher immer nach frühzeitiger (!) Auswahl des Deckmaterials nicht an die Grenze der Regeldachneigung zu gehen. Dann kann man normal mit einer preiswerten Unterspannbahn arbeiten und alles hat seine Ordnung. Das sind jedoch alles Dinge die Ihr Architekt (also der Planer Ihres Gebäudes) wissen sollte und zu denen er Sie auch hinreichend beraten müsste.