Dachgeschoßhöhe
hallo, wie groß darf die maximale Dachgeschoßhöhe bzw. Deckenhöhe bei Neubau sein? Stimmt es, dass das Dachgeschoß soll kleiner bzw. niedriger als Vollgeschoß darunter sein?
Danke im Voraus
MFG
Patyk

Sehr geehrte Frau/Herr Patyk, eine derartige Regelung aus der Baugesetzgebung ist mir nicht bekannt. Richtig ist, dass ausgebaute Dachgeschosse mindestens eine lichte Raumhöhe von >/= 2,30 Meter über 2/3 (oder auch 3/4) der Grundfläche aufweisen müssen um als Vollgeschoss zu gelten. Ob nun ein Dachgeschoss im speziellen Fall als Vollgeschoss gilt und genutzt werden darf kann eigentlich nur von Festlegungen der jeweiligen Baugesetzgebung (Landesbauordnung) und/oder eines Bebauungsplanes abhängig sein. Allgemeingültige Vorschriften welche die Raumhöhe in einem Dachgeschoss nach oben beschränken sind mir nicht bekannt. Anzumerken ist, Baurecht ist Landesrecht. D.h. die Gesetzgebung kann hier von Bundesland zu Bundesland durchaus variieren. Ihnen bleibt also der Gang zu einem Fachmann (Architekt vor Ort) nicht erspart. Verbindlich und unentgeltlich kann Ihnen sicher auch der Bearbeiter auf Ihrem Bauaufsichtsamt hierzu weiterhelfen.