Dachdämmung, energetische Sanierung, Änderung2024

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Sehr geehrter Dachexperte,

wir renovieren gerade ein EFH von 1990 und wollen im Zuge der energetische Sanierung/Umstellung auf Wärmepumpe/PV Anlage auch das Dach neu decken und dämmen lassen. Können Sie abschätzen, ob es Hinblick auf die Fördergelder sinnvoller ist, es dieses Jahr noch durchführen zu lassen oder nach dem neuen bald verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung, GEG 2024 lieber im neuen Jahr?

 

Vielen herzlichen Dank

 

CM


D

Hallo und danke für Ihre interessante Frage! Da die Novelle zum GEG (Gebäudeenergiegesetz) erst im September vom Bundestag verabschiedet und bis dahin noch Beschlussempfehlungen des zuständigen Ausschusses eingearbeitet werden sollen, muss man hinsichtlich der Sanierungs-Förderungen für 2024 momentan noch ein wenig behutsam mit Empfehlungen umgehen.

Wenn man den aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs und der vorangegangenen Referentenentwürfe zugrunde legt und die geplanten Veränderungen in der Förderpolitik betrachtet, sieht es für Ihre Vorhaben in 2024 fördertechnisch aber recht gut aus. Zusammengefasst (für ein Einfamilienhaus) nach den genannten Projekten:

Wärmepumpe: Die Förderungen fürs das Heizen mit regenerativen Energien werden erheblich ausgebaut. Das Fördervolumen für eine neu installierte Wärmepumpe soll nach GEG 2024 zwischen 30 % als Standard-Sockelbetrag und maximal 70 % liegen. Der anvisierte Höchstbetrag endet bei 21.000 € für selbst genutzte Immobilien. Darin eingeschlossen sind ein „Geschwindigkeits-Bonus“, wenn die Heizung vor dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung auf Klimafreundlichkeit umgestellt wird, sowie je nach finanzieller Situation der Eigentümer weitere Zuschüsse. Für bestimmte Wärmepumpentypen (Grund- und Abwasser, Erdwärme) gibt es zusätzliches Extrageld.

Dämmung / energetische Sanierung: Hier greifen die BAFA-Förderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle mit bis zu 60.000 € förderfähigen Investitionskosten bei vorliegendem Sanierungsfahrplan und 30.000 € ohne diesen. Die restlichen Bestimmungen und Förderoptionen bleiben bestehen.Photovoltaik-Anlage: Die Förderung einer neuen PV-Anlage erfolgt nach novelliertem EEG mittelbar über die bessere Einspeisevergütung sowie die Steuerbefreiung(en) bei Privathaushalten.

Bestes Vorgehen also: Sie konsultieren einen – wiederum bezuschussten – zertifizierten Energieexperten: www.energie-effizienz-experten.de.

Der berät Sie umfassend, auch dahingehend, ob die beschriebene Sanierung unter finanziellen Aspekten besser erst in 2024 in Angriff genommen werden sollte (insbesondere wegen der Wärmepumpe), und rechnet für Sie die Kalkulation unter Einbeziehung möglicher regionaler Förderungen aufs optimale Ergebnis durch. Eine qualifizierte Vorberatung gehört bei diesen Fachleuten zum Service.

Ich hoffe, dieser Überblick hilft Ihnen schon mal etwas weiter!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dachexperte