Dachbodendämmung, Brandschutz

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Ein unbewohnter Spitzdachboden -Beton ca. 300 mm - soll nach der Energiesparverordnung mit Dämmplatten gedämmt werden und begehbar bleiben.

 

Ist die Belegung mit Styroporplatten 10-14 mm plus Hartfaserplatten zur Abdeckung zulässig oder müssen mineralische Dämmplatten verwendet werden?


Dachexperte

Ich habe den von Ihnen beschriebenen Aufbau kurz simuliert. Zunächst ist es so das sie mit 100 mm Styropor die aktuellen ENEV Anforderungen Bestand nicht erreichen. Hier werden mindestens 120 mm WLG 32 erforderlich. Ein weiteres Problem stellt das Feuchteverhalten dar. In meiner Simulation bildet sich Tauwasser an der Grenzschicht Dämmung/"Hartfaserplatten". Damit muss die "Hartfaserplatte" dann umgehen können. Da ich die physikalischen Größen Ihrer gedachten Dämmung und Beläge nicht kenne kann ich keine Aussage zur Zulässigkeit treffen. Dies wäre ohnehin Aufgabe eines Fachmannes der Ihnen im Rahmen Ihrer geplanten energetischen Sanierung einen Wärme- UND Feuchteschutznachweis beibringt. Weiter ist der Brandschutz zu betrachten (Dämmung!). Auch hier ist der Fachmann gefragt. Kostet Geld, spart Ärger.