Brandschutz beim Dachgeschossausbau
Wir sind gerade dabei, ein in den 70er-Jahren ausgebautes Dachgeschoss nachgenehmigen zu lassen. In der Brandschutzauflage steht: Die Dachhaut ist von innen in mind. F30 AB zu bekleiden.
Es handelt sich um ein Haus aus den 20er Jahren. Das Haus hat ein Holzsparrendach. Das Dach ist gedämmt, jedoch nicht nach heutigem Standard, was aber hier keine Rolle spielt, und von innen ganz klassisch mit Gipskartonplatten versehen, tapeziert und gestrichen. Erfüllt dies die Brandschutzklasse F30 AB? Mich irritiert der Zusatz AB, der doch bedeutet "in den tragenden/wesentlichen Teilen nicht brennbar". Bei der "Dachhaut innen" gibt es doch jedoch keine tragenden Teile. Bin momentan etwas verunsichert und weiss nicht, ob nun alle Platten runter müssen und statt dessen Brandschutzplatten drauf oder ob das so bleiben kann..

Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.B. auch nach der Unterkonstruktion. Beim Neubau / Ausbau stehen hierzu Systeme verschiedener Anbieter mit Zulassung u. Einbauvorschriften zur Verfügung. Der Errichter (Handwerker) hat zum Abschluss eine entsprechende Erklärung zu liefern, dass er die Baustoffe entsprechend dieser Zulassungen und Vorschriften eingebaut hat. Soweit die Theorie. In Ihrem Fall (nachträgliche Genehmigung) bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Fachingenieur für Brandschutz, evtl. sogar Prüfingenieur, der nach Begutachtung der vorhanden Konstruktion erklären kann, ob die Bestandskonstruktion diese Anforderungen erfüllt oder eben nicht. In jedem Fall muss ich Ihnen anraten hierzu einen solchen Fachmann einzubeziehen. Eigentlich muss dieser ja schon eingebunden sein, da Sie in der nachträglichen Beantragung zumindest ein Brandschutzkonzept hätten einreichen müssen.

Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.B. auch nach der Unterkonstruktion. Beim Neubau / Ausbau stehen hierzu Systeme verschiedener Anbieter mit Zulassung u. Einbauvorschriften zur Verfügung. Der Errichter (Handwerker) hat zum Abschluss eine entsprechende Erklärung zu liefern, dass er die Baustoffe entsprechend dieser Zulassungen und Vorschriften eingebaut hat. Soweit die Theorie. In Ihrem Fall (nachträgliche Genehmigung) bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Fachingenieur für Brandschutz, evtl. sogar Prüfingenieur, der nach Begutachtung der vorhanden Konstruktion erklären kann, ob die Bestandskonstruktion diese Anforderungen erfüllt oder eben nicht. In jedem Fall muss ich Ihnen anraten hierzu einen solchen Fachmann einzubeziehen. Eigentlich muss dieser ja schon eingebunden sein, da Sie in der nachträglichen Beantragung zumindest ein Brandschutzkonzept hätten einreichen müssen.

Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.B. auch nach der Unterkonstruktion. Beim Neubau / Ausbau stehen hierzu Systeme verschiedener Anbieter mit Zulassung u. Einbauvorschriften zur Verfügung. Der Errichter (Handwerker) hat zum Abschluss eine entsprechende Erklärung zu liefern, dass er die Baustoffe entsprechend dieser Zulassungen und Vorschriften eingebaut hat. Soweit die Theorie. In Ihrem Fall (nachträgliche Genehmigung) bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Fachingenieur für Brandschutz, evtl. sogar Prüfingenieur, der nach Begutachtung der vorhanden Konstruktion erklären kann, ob die Bestandskonstruktion diese Anforderungen erfüllt oder eben nicht. In jedem Fall muss ich Ihnen anraten hierzu einen solchen Fachmann einzubeziehen. Eigentlich muss dieser ja schon eingebunden sein, da Sie in der nachträglichen Beantragung zumindest ein Brandschutzkonzept hätten einreichen müssen.

Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.B. auch nach der Unterkonstruktion. Beim Neubau / Ausbau stehen hierzu Systeme verschiedener Anbieter mit Zulassung u. Einbauvorschriften zur Verfügung. Der Errichter (Handwerker) hat zum Abschluss eine entsprechende Erklärung zu liefern, dass er die Baustoffe entsprechend dieser Zulassungen und Vorschriften eingebaut hat. Soweit die Theorie. In Ihrem Fall (nachträgliche Genehmigung) bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Fachingenieur für Brandschutz, evtl. sogar Prüfingenieur, der nach Begutachtung der vorhanden Konstruktion erklären kann, ob die Bestandskonstruktion diese Anforderungen erfüllt oder eben nicht. In jedem Fall muss ich Ihnen anraten hierzu einen solchen Fachmann einzubeziehen. Eigentlich muss dieser ja schon eingebunden sein, da Sie in der nachträglichen Beantragung zumindest ein Brandschutzkonzept hätten einreichen müssen.

Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.B. auch nach der Unterkonstruktion. Beim Neubau / Ausbau stehen hierzu Systeme verschiedener Anbieter mit Zulassung u. Einbauvorschriften zur Verfügung. Der Errichter (Handwerker) hat zum Abschluss eine entsprechende Erklärung zu liefern, dass er die Baustoffe entsprechend dieser Zulassungen und Vorschriften eingebaut hat. Soweit die Theorie. In Ihrem Fall (nachträgliche Genehmigung) bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zu einem Fachingenieur für Brandschutz, evtl. sogar Prüfingenieur, der nach Begutachtung der vorhanden Konstruktion erklären kann, ob die Bestandskonstruktion diese Anforderungen erfüllt oder eben nicht. In jedem Fall muss ich Ihnen anraten hierzu einen solchen Fachmann einzubeziehen. Eigentlich muss dieser ja schon eingebunden sein, da Sie in der nachträglichen Beantragung zumindest ein Brandschutzkonzept hätten einreichen müssen.