Beschädigte Asbestplatten austauschen?
Hallo und Guten Tag,
Mein Dach wurde vor drei Jahren stark vom Hagel beschädigt, teilweise Durchschläge oder Faust große Abplatzungen. Das Dach war aus Eternit aus dem Jahr 1960 und mit Asbest Gedeckt.
Die R&V Versicherung bzw. die Gutachter sagen das die Platten nur dann Ausgetauscht werden müssen wenn ein Loch in der Platte wäre, eine Abplatzung ( Faustgroß) wäre unrelevant und müsste nicht Beachtet werden.
Ist diese Aussage so richtig? Denn ich habe hier auf der seite gelesen das wenn diese Platten Beschädigt sind diese auch unbedingt Ausgetauscht werden müssen.
Über eine kurze Info würde ich mich freuen.
Herzliche Grüße
Guido Gerhards

Sehr geehrter Herr Gerhards, da sind sich wohl die Herren Gutachter und der Versicherer (naturgemäß) nicht ganz im klaren über die amtlichen Festlegungen zu diesem Thema… Geschädigte Baustoffe aus denen Fasern in die Umwelt gelangen können dürfen nicht "repariert" werden sondern sind fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Fragen Sie an ob der Gutachter eine Bewertung der geschädigten, asbestbelasten Bauteile entsprechend nach Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) vorgenommen hat und fragen Sie an ob dieser Gutachter ein zertifizierter Sachkundiger für Asbest ist... und bitte... teilen Sie mir das Ergebnis mit.