Asbestdach - Entsorgung bei Abriss und Neueindeckung

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Hallo,

mein Schwager möchte gerne sein Asbestdach(ca 200qm) von einer Firma wie www.bwd-dachsanierung.de entsorgen und neu eindecken lassen. Hier im Beitrag ist die Rede von: "Er muss im Übrigen als Sondermüll deponiert werden...sonst drohen hohe Geldstrafen." Wenn ein Unternehmen, welches man damit beauftragt sich nicht daran hält um Entsorgungskosten zu sparen. Wem fallen diese Geldstrafen dann zur Last? Dem Kunden oder dem beauftragten Unternehmen?

Gruß Rüdiger


Dachexperte

Sanierungs- u. Entsorgungsarbeiten an asbesthalbelasteten Baustoffen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, welche über einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe; Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) verfügen. Innerhalb der TRGS 519 wird u.a. die Meldepflicht u. der Entsorgungsweg für Asbest geregelt. Zement gebundene Dacheindeckungen (Welleternit) gelten (insofern nicht zu stark verwittert oder beschädigt) als "festgebundene" Asbestprodukte, d.h. es bestehen bei fachgerechter Demontage, Verpackung, Transport und Deponierung geringere Anforderungen als bei schwachgebunden Asbestprodukten. So ist für stark gebundene Produkte ausreichend einen "vereinfachten Entsorgungsnachweis" zu führen. Die von Ihnen angeführte Firma verfügt nach eigenen Angaben über den Sachkundenachweis TRGS 519. Verlangen Sie vor Beauftragung den Sachkundenachweis und verankern Sie mit der Beauftragung, dass Ihnen mit Abschluss der Arbeiten / und vor Bezahlung die Nachweise für Anzeige und Entsorgung übergeben werden. Das sollte zur Absicherung genügen. Im Zweifel fragen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt nach.