Asbest Wellen Dach
Hallo Dachexperten, habe ein Haus 1997 gebaut auf dessen Grundstück ein Haus und eine Garage die am Haus Teilweise angebaut ist steht, die Garage gehört mir und ist mit einen Asbest Wellen Dach gedeckt schätze ca. 40 Jahre alt, die Frage die Nachbarn haben Ihr Haus neu gedeckt und isoliert und sind auf meiner Garage mit Abdeckungen herumgelaufen um an den Rest vom Dach hinzu kommen um zu arbeiten, nun stellte wir fest das ein Stück am ende abgebrochen wurde und irgendwo entsorgt wurde, wer es war wissen wir im Moment nicht aber was passiert hier an dem abgebrochenen Stück das Frei ist kann hier Asbest Fasern lösen und kann hier ein Schaden bei den abgedeckten Teil Risse bekommen bzw. darf man ein Dach unter diesen Umstände betreten wegen Bruch Gefahr ????? Es wurden alte Fenster sowie sonstiges Abriss Abfall am Dach abgelegt, habe vorsorglich Bilder gemacht falls Schäden am Dach entstanden sind, Für Ihre Antwort wäre mir schon geholfen.

Welleternit selbst, als zementgebundenes (festgebundenes) Asbestprodukt, gilt als relativ sicher insofern KEINE Bearbeitung oder Beschädigung des Baustoffes erfolgt bzw. die Produkte bereits zu stark verwittert sind. Für intakte Bestandseindeckungen besteht nach unserer Kenntnis derzeit auch noch KEIN Sanierungszwang, jedoch dürfen keine Reinigungen (z.B. mit Hochdruckreinigern), Aufbauten (z.B. Solaranlagen), Schneidearbeiten oder der gleichen erfolgen da hierdurch asbesthaltiger Staub freigesetzt werden könnte. Es ist ziemlich sicher, dass durch die Beschädigung des Welleternit kurzzeitig Asbestdämpfe frei gesetzt wurden und das die Entsorgung nicht nac hgewiesen ist ist (wenn es wirklich Asbest ist) auch nicht sehr erfreulich. Ob nun die Dacheindeckung durch die Beschädigung nicht mehr gebrauchstauglich und nicht mehr betretbar ist lässt sich aus der Ferne nichjt abschätzenm. Dazu muss ein Fachmann vor Ort kommen. Unabhängig davon ist zu hinterfragen warum Ihr nachbar, bzw. dessen Firma so sträflich und unnachsichtig mit Ihrem Eigentum umgegangen ist wie Sie beschreiben. Die Dachdecker Ihres Nachbarn hätten bei dem Betreten Ihres Daches erkennen müssen, dass es sich um ein Asbestdach handelt und entsprechende Vorsicht walten lassen sollen. Eine Übernahme der Reparaturkosten ist zu vereinbaren (und bei gesicherter Beweislage d.h. Vorher/Nachherfotos) auch durchsetzbar. Weiter müssen wir Ihne empfehlen die Dacheindeckung baldmöglichst von einer Fachfirma demontieren, fachgerecht entsorgen und das Dach mit einer unbedenkliche Eindeckung versehen zu lassen.