Steuer-Spartipp

Steuerbonus für Handwerker-Kosten beim Dachausbau

Dieses vierstellige Geschenk vom Finanzamt sollte jeder Hausbesitzer nutzen, wenn er einen Dachausbau durchführen lässt: Handwerkerkosten können in beträchtlichen Umfang steuermindernd geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Modernisierungen als auch für reine Wohnraumerweiterungen. Ob Dämmen, Streichen, Montieren, Eindecken, Abdeckplane oder Klebeband – alles kann abgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen korrekt erfüllt sind.

Darauf haben Sie Anspruch:

Bis zu 20% der Arbeitskosten dürfen Sie direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen, maximal 1.200 € im Veranlagungsjahr. Das heißt, dass der zugrundeliegende Gesamtbetrag das Fünffache – also 6.000 € – betragen kann. Was an Handwerkerkosten darüber liegt, deckt der Steuerbonus dann nicht mehr ab.

Darauf müssen Sie achten:

  • Den Bonus vom Fiskus gibt es für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen, nicht hingegen für Neubauvorhaben. Ein neu gedecktes Dach, der Ausbau des Speichers oder die Montage von Dachfenstern fallen also in die Regelung.
  • Die Begleichung der Handwerkerrechnung muss belegbar per Überweisung erfolgen, Barzahlung gilt nicht.
  • Berücksichtigt werden nur die reinen Handwerkerkosten, nicht das Material. Separate Fahrt-, Geräte- und Entsorgungskosten sind zulässig. Der Lohn- und Sachaufwand sollte deshalb auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein.
  • Die Arbeiten müssen unmittelbar im Haus erledigt werden – Dachgeschosstüren ausbauen und in einer externen Werkstatt lackieren lassen ist deshalb beispielsweise nicht absetzbar.
  • Da die abziehbaren Kosten pro Jahr limitiert sind, lohnt es sich, Renovierungs- und Ausbaumaßnahmen wenn möglich zu splitten.
  • Das Haus muss von Ihnen selbst als Privatperson genutzt werden. Die steuerliche Begünstigung können Sie auch für eine Zweitwohnung in Anspruch nehmen, sogar im EU-Ausland.

Diese Handwerker können Sie beauftragen:

Solange die Rechnung allen formalen Anforderungen gerecht wird, sind Sie in der Wahl der Handwerker aus den benötigten Branchen frei. Sie können also nach Belieben einen Innungsfachbetrieb, einen Anbieter aus einem Handwerkerportal oder einen Minijobber mit den Arbeiten betrauen – das Finanzamt fragt nicht nach einem Meisterbrief.

Qualifizierte Fachhandwerker finden Sie hier: Dachdecker, Zimmerer und Spengler – die dach.de Handwerker-Suche

Bildquelle: VELUX Deutschland

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