Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Energieausweis – der „Sparpass“ fürs Haus
Was ist ein Energieausweis?
Was ein Haus an laufenden Betriebskosten erzeugt, hängt maßgeblich von seinem Energiebedarf ab. Hier fallen vor allem Heizung und Warmwasserbereitung ins Gewicht. Der Verbrauch allein gibt jedoch keine präzise Auskunft darüber, wie hoch oder niedrig die Energieeffizienz eines Gebäudes ist – diese wird von der Beschaffenheit verschiedener Komponenten wie z. B. Fassade, Dach, Dämmung, Heizungstyp und Fensterart beeinflusst.
Der Energieausweis schafft hier Transparenz. Er ist ein öffentlich-rechtliches Zertifikat, das nach verbindlichen Kriterien entsprechend der EnEV (Energieeinsparverordnung) erstellt wird und somit eine objektive, bundesweit einheitliche und vergleichbare Bewertung liefern soll. Seit 2014 werden Gebäude deshalb in Energie-Effizienzklassen eingeteilt, wie man sie vor allem von Elektrogeräten kennt.
Welches Haus braucht einen Energieausweis?
Prinzipiell benötigen alle Immobilien einen Energieausweis, man kann in Deutschland also von einer flächendeckenden Energieausweis-Pflicht sprechen, die sogar bußgeldgewehrt ist. Einige Ausnahmen gibt es dennoch; hierzu zählen denkmalgeschützte Gebäude und Häuser mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Bei Vermietung oder Verkauf:
In diesen Fällen ist die Vorlage eines Energieausweises obligatorisch, da sowohl potentielle Mieter als auch Käufer einer Immobilie das Recht auf Vorlage des Dokuments haben. Der aktuelle energetische Zustand und die zu erwartenden Verbräuche gelten als relevanter Bestandteil des Hauses und müssen transparent dargelegt werden. Wichtig: Schon das Inserat für eine Miet- oder Kaufimmobilie muss die Kerndaten des Energieausweises enthalten, also u. a. Energiebedarf pro Jahr, Hauptenergieträger und Baujahr. Verstöße dagegen sind ein gutes Geschäft für Abmahnanwälte.
Bei eigengenutzten Immobilien:
Wer selbst als einzige Partei im Haus wohnt und dies weiterhin tun will, muss sich trotz der generell gültigen Verpflichtung auch keinen Energieausweis besorgen. Sinnvoll ist ein solcher aber dennoch: Ein Energieausweis gibt dem Hausbesitzer wertvolle Informationen über energetische Schwachstellen und zeigt die entsprechenden Optimierungsmöglichkeiten auf. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn eine Sanierung des Hauses ansteht – sie lässt sich mit diesen Erkenntnissen zielgerichteter planen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsausweis:
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der – einfachere – Verbrauchsausweis wird auf Grundlage von bekannten Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erstellt, zum Beispiel anhand von Bezugsrechnungen der Energielieferanten. Dieser Ausweistyp ist zulässig für Wohngebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
Bedarfsausweis:
Deutlich umfassender und informativer ist der Bedarfsausweis: Für ihn wird von einem Energieberater die energetische Qualität der Gebäudehülle zzgl. der Heizungs- und Warmwasserbereitung berechnet. Dabei kommen auch Kriterien wie Gebäudegröße und -baujahr, Dämmzustand, Primärenergieverbrauch sowie Alter und Effizienz der Heizungsanlage zum Tragen. Diese Variante ist die richtige für alle älteren (Bauantrag vor 1977) unsanierten Häuser.
Beide Varianten behalten 10 Jahre lang ihre Gültigkeit, sofern am Haus keine Veränderungen vorgenommen werden, die Einfluss auf die Energiebilanz haben.
Was kostet ein Energieausweis und wer stellt ihn aus?
Für einen Verbrauchsausweis kann man zwischen 50 und 100 Euro ansetzen – diese Variante ist sogar online erhältlich. Es lohnt sich aber, auf die Seriosität des Ausstellers zu achten. Ein Bedarfsausweis bedingt die ausführliche Besichtigung und Bewertung der Immobilie durch einen Experten und ist deshalb etwas teurer, mit 300 bis 500 Euro kann man je nach Objekt durchaus rechnen.
Viele weitere Infos zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Dämmung.
Bildquelle: Rathscheck Schiefer