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Brandschutz im Dachgeschoss
Dachausbau: Brandschutz – was ist erforderlich?
Mit dem Dachausbau kommt eine weitere bewohnte Etage zur bisherigen Wohnfläche hinzu, die bisher nicht für den Aufenthalt von Personen vorgesehen war. Daraus ergeben sich neue Erfordernisse für den Brandschutz im Dachgeschoss – im eigenen Interesse und auch nach gesetzlichen Regelungen.
Worauf also müssen Hausbesitzer achten? Wir haben die grundlegenden Anforderungen zusammengestellt und uns dabei an einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus orientiert. Bei diesen Haustypen erfolgt ein Dachausbau am häufigsten.
Welche Brandschutzmaßnahmen sind beim Dachausbau nötig?
Infolge des Ausbaus eines Dachbodens zum Wohnraum verändert sich nicht nur die Nutzung, sondern auch das vorhandene Materialspektrum. Es kommt eine Dämmung mit Verschalung hinzu, Trockenbauelemente für Wände werden eingezogen und der bisherige Aufbau der Decke wird angepasst; dazu werden Öffnungen für Dachfenster und Treppe geschaffen. Diese bautechnischen Veränderungen machen erweiterte Brandschutzmaßnahmen erforderlich, die bei einer Dachsanierung ggf. auch den Austausch oder zumindest die Ertüchtigung leicht entflammbarer Bauteile beinhalten können.
1. Brandschutz der Bauteile selbst
Die Bauteile des Dachgeschosses müssen in ihrer Kombination (!) die Voraussetzungen für wirkungsvollen Brandschutz erfüllen. Dabei gilt es vielfältige wechselseitige Abhängigkeiten, die je nach gewählten neuen und schon vorhandenen Baustoffen variieren. Gründliche Materialplanung ist also ein Muss, vor allem dann, wenn ein Großteil der bestehenden Substanz weiter verwendet wird. Das heißt konkret und vereinfacht beispielsweise: Sind die Materialien für Boden bzw. Decke brennbar, dürfen die Wände es nicht sein und umgekehrt. Gut geeignet für Holzträger und nichttragende Trockenbauwände ist z. B. eine Verkapselung mit Gips, der von Natur aus nichtbrennbar ist und somit in Baustoffklasse A1 rangiert. Hierbei gelten die Normen DIN 4102 bzw. DIN EN 13501.
Die Brandschutzwerte für Bauteile wie Wände oder Stützen gliedern sich in fünf Stufen nach Feuerwiderstandklassen. Sie geben an, wie lange ein Bauteil aus dem jeweiligen Material dem Feuer mindestens standhält, bis seine Grenztemperatur und damit seine Schutzwirkung überschritten wird. Diesem Zeitlimit entsprechend gibt es für die Bauteile eine Abstufungsbezeichnung nach Minuten – von Klasse F 30 für feuerhemmend bis Klasse F 180 für höchstfeuerhemmend.
2. Brandschutz-Eigenschaften der Baustoffe
Eine Abstufung gibt es auch für die Baumaterialien selbst. Hier unterscheidet man DIN 4102-A folgend nach Entflammbarkeit:
- A1, nichtbrennbar ohne Anteil brennbarer Baustoffe
- A2, nichtbrennbar mit Anteil brennbarer Baustoffe
- B1, schwer entflammbar
- B2, normal entflammbar
- B3, leicht entflammbar, im Hausbau nicht zugelassen.
Hausbesitzer sollten darauf Wert legen, bei möglichst vielen Baustoffen eine möglichst hohe Klasse zu wählen, auch wenn deren Preis höher liegt – auf einige Jahrzehnte gerechnet lohnt es sich, zum Zeitpunkt der Modernisierung in die langfristige Sicherheit der Bewohner zu investieren.
3. Brandschutz durch die richtige Dämmung
Moderne Dämmmaterialien machen es möglich, effektiven passiven Brandschutz einfach zu integrieren. Ideal geeignet ist Mineralwolle – sie ist nichtbrennbar in Klasse A1 und wirkt feuerhemmend, reduziert also die Brandausbreitung in andere Räume sowie die Gefahr des Überschlags auf unmittelbare Nachbargebäude und trägt dazu bei, Fluchtwege (rauch-)frei zu halten. Sowohl Glas- als auch Steinwolle-Dämmungen sind daher für den vorbeugenden Brandschutz gut geeignet.
4. Rettungswege im Dachgeschoss
Sobald das Dachgeschoss als Wohnfläche genutzt wird, benötigt es zwei voneinander unabhängige Rettungswege, über die sich die Bewohner im Brandfall in Sicherheit bringen können. Einen bildet bei Ein- und Zweifamilienhäusern meist dabei eine fest eingebaute Treppe ins Treppenhaus – Klappleitern zählen nicht –, der andere besteht in einem für den Ausstieg geeigneten Dachfenster.
5. Rauchwarnmelder
Bei Bränden in einem Wohngebäude sind nicht die Flammen das eigentlich Gefährliche, sondern der Rauch. Er wirkt sich oft aus, noch bevor man das Feuer tatsächlich sehen kann. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist deshalb in allen Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben, auch im ausgebauten Dachgeschoss – auch dann, wenn es beispielsweise nur als Arbeitszimmer genutzt wird.
Welche Brandschutzklasse hat mein Haus?
Im Wesentlichen sollen Brandschutzmaßnahmen beim ausgebauten Dach zwei Aufgaben erfüllen: Zum einen der Entstehung eines Feuers vorbeugen, zum anderen – fast noch wichtiger – die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen. Das gilt fürs eigene Gebäude und für Nachbarhäuser, was insbesondere bei Reihenhausbauweisen wichtig ist.
Hierfür gelten, wie für andere Baumaßnahmen auch, gesetzliche Vorgaben. Diese sind in der Musterbauordnung (MBO) und der Landesbauordnung (LBauO) des jeweiligen Bundeslands festgelegt, unterscheiden sich alles in allem aber nur marginal. Gebäude werden demnach in 5 Brandschutzklassen eingeteilt – je höher die Klasse, desto strenger die Vorschriften.
Ein- und Zweifamilienhäuser zählen üblicherweise zu Brandschutzklasse 1 und 2. Brandschutzklasse 1 bezeichnet freistehende Gebäude mit einer Höhe nicht über 7 m und maximal zwei Nutzeinheiten. In Brandschutzklasse 2 gelten dieselben Werte mit dem Unterschied, dass das Gebäude nicht freistehend ist, also eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus.
Bildquellen: Velux Deutschland (Hauptmotiv), maho / AdobeStock