Unwetter

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Dach?

Der Sturm ist vorbei, aber Ruhe kehrt noch lange nicht ein, wenn das Haus Schaden genommen hat.

Dann heißt es schnell handeln – vor allem, wenn das Dach durch Böen oder Hagelschlag in Mitleidenschaft gezogen wurde. Abgedeckte oder lockere Ziegel müssen wieder an Ort und Stelle gebracht werden, noch ehe der Niederschlag ins Haus eindringt und noch größere und teurere Folgen nach sich zieht. Anruf eins gilt also dem nächsten Dachdecker oder der lokalen Dachdeckerinnung, die bei Bedarf auch weiterhelfen kann. Dann aber geht es schon ums Geld: Wer zahlt für den Schaden und wie bekommt man ihn am besten reguliert?

Der Allrounder: die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist im Grunde ein Muss fürs wertvolle Eigenheim. Sie bildet eine Universal-Absicherung gegen unmittelbare und mittelbare Schäden an Fassade und Dach. Sie springt ein, wenn die Eindeckung, der Dachstuhl (beispielsweise durch einen umstürzenden Baum oder herabgewehte Äste) oder andere bauliche Bestandteile betroffen sind. Ebenso kommt sie für Schäden auf, die in Folge des Sturmdefekts am Dach eintreten, also z. B. Nässeschäden an Böden, Wänden und Decken durch eindringenden Regen. Bei vielen Gebäudeversicherungen sind auch die Dachfenster eingeschlossen. Prinzipiell übernommen werden von der Wohngebäudeversicherung also sämtliche Kosten, die anfallen, um das Haus nach einem Sturmschaden wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen.

Starker Wind ist aber für die Versicherer nicht automatisch gleich Sturm. Der ist definiert: Mit Windstärke 8 oder höher muss es üblicherweise schon wehen, damit ein beschädigtes Dach unter das Kriterium „Sturmschaden“ fällt. Allerdings muss der Hausbesitzer den Nachweis nicht anhand eigener Messungen erbringen, die lokal erfassten Daten des Deutschen Wetterdienstes reichen völlig aus.

Möbel und technisches Equipment wie der Flatscreen-TV im Dachgeschoss sind nicht fester Bestandteil des Hauses und somit auch nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Hier zahlt…

Für innere Werte: die Hausratversicherung

Sie reguliert Sturmschäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Aus diesen resultierende Folgeschäden am Hausrat sind ebenfalls mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde oder wenn der Wind ein Fenster eingedrückt hat und in Folge ein Schaden an den Möbeln entstand.

Das Soll gegen Bruchstellen: die Glasversicherung

Je nach den genauen Bedingungen und dem individuellen Umfang der Gebäudeversicherung kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen, die für beschädigte Dachfenster einsteht. Hier haben Hausbesitzer eine Vorsorgepflicht: Die Fenster müssen zum Zeitpunkt des Sturmereignisses fest verschlossen gewesen sein.

Was tun bei Sturmschäden? So gehen Sie vor:

Auch wenn es in der Aufregung schwerfällt – behalten Sie die Nerven und gehen Sie systematisch vor, dann gelangen Sie zum bestmöglichen Ergebnis bei der Schadensregulierung.

In 6 Schritten zur Regulierung 

Schritt 1:

Klettern Sie keinesfalls selbst aufs Dach, um die Auswirkungen des Sturms persönlich in Augenschein zu nehmen oder zu fotografieren. Das ist eine Sache für Profis. 

Schritt 2:

Sie sind nach dem Versicherungsvertrag zu einer schnellen Reparatur Ihres Daches verpflichtet, um Folgeschäden und -kosten möglichst gering zu halten. Sorgen Sie also dafür, dass der Schaden nicht größer wird als er bereits ist. Wurden Ziegel vom Dach geweht und dessen Dichtigkeit beeinträchtigt, kontaktieren Sie umgehend einen Dachdecker-Fachbetrieb. Der bringt, wenn nötig, auch eine Behelfsabdeckung an und sichert die noch auf der Lattung liegenden Dachpfannen. Bei der Suche nach einem Betrieb mit freier Kapazität hilft Ihnen die örtliche bzw. regionale Dachdeckerinnung – oder unsere Fachhandwerker-Suche: Dachdecker, Zimmerer und Spengler – die dach.de Handwerker-Suche 

Schritt 3:

Der Gutachter kommt meist erst mit einigen Tagen Verzögerung. Ihre eigene Dokumentation ist deshalb die einzige, die direkt nach Schadenseintritt erstellt werden kann. Halten Sie deshalb die Schäden möglichst genau fest, um gegenüber der Versicherung einen lückenlosen Nachweis in der Hand zu haben. Fotografieren oder filmen Sie die Schäden von unten oder vom Nachbarhaus aus und lassen diese, wenn möglich, auch durch Dritte bezeugen.

Schritt 4:

Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Muss es schneller gehen, telefonieren Sie vor Zeugen, zum Beispiel Ihren Angehörigen. Macht die Versicherung am Telefon Zusagen, notieren Sie den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs. Die E-Mail-Korrespondenz oder Schadensmeldungen über Versicherungsportale bewahren Sie natürlich auch ausgedruckt auf.

Schritt 5:

Fertigen Sie von allen Unterlagen Kopien an, bevor Sie diese bei der Versicherung zur Regulierung des Sturmschadens am Dach einreichen.

Schritt 6:

Spätestens nach einem Monat haben Sie dann das Recht auf eine Abschlagszahlung. Doch nur, wenn Sie den Schaden schriftlich dokumentiert haben und dies belegen können.

Unwetter-Special – alles, was Sie jetzt wissen müssen

Stürme nehmen zu, Niederschlag fällt sintflutartig, die Schäden an Häusern können beträchtlicher ausfallen als noch vor einigen Jahren. Worauf Sie sich als Hausbesitzer einstellen sollten und wie Sie vorbeugen können, darüber informiert Sie unser Unwetter-Special.

Bildquelle: Rathscheck Schiefer

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