Schnee. Eis. Tauwasser. Dazu manchmal ein kräftiger Wintersturm: Die kalte Jahreszeit unterzieht Dichtheit und Stabilität deutscher Dächer einem alljährlichen monatelangen Härtetest. Die meisten Dächer bestehen ihn, manche nicht – und da kann es ins Geld gehen. So kann man kostengünstig vorbeugen: [Weiterlesen]
Schneeschutz auf dem Dach
Dachlawinen – ist ein Schild Pflicht?
Mit dem Winter kommt auch der Schnee. Je mehr davon, desto wahrscheinlicher verursacht er Probleme, vor allem wenn er sich auf dem Dach türmt. Was müssen Hausbesitzer jetzt beachten? Hier die Antworten des Dachexperten auf die wichtigsten Fragen:
Ist es ausreichend, ein Warnschild anzubringen?
Dachlawinen, Eisplatten und Eiszapfen sind gleichermaßen eine Gefahr für Passanten. Davor warnen viele Hausbesitzer mit meist selbstgebastelten Schildern und querstellten Holzlatten - „Vorsicht Dachlawine“ kennt sicher jeder aus eigener Anschauung.
Allerdings reicht es nicht aus, Passanten und Parkende auf diese Weise vor möglichen Dachlawinen-Abgängen zu warnen. Die Verkehrssicherungspflicht, gültig für öffentliche wie auch private Flächen, hat eindeutig höhere Ansprüche. Nur wer diesen gerecht wird, kann in Schadenfall eine problemlose Regulierung durch die Versicherung erwarten. Dazu gehört, alle gängigen und verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Dachlawinen zu minimieren – beispielsweise durch die Montage von Schneeschutzsystemen. Eine gesetzliche Pflicht zur Anbringung eines Warnschildes gibt es demzufolge nicht. Schaden kann es allerdings auch nicht, ebenso wenig das Aufstellen von Sperrstangen vor dem Haus.
Die Rechtslage bei Schäden an Sachen – zum Beispiel abgestellten Fahrzeugen – oder Personen ist uneinheitlich und unterscheidet sich sogar nach Bundesland oder Kommune sowie nach der ortsüblichen Schneelage. In den meisten Fällen eines Dachlawinenschadens wird aber zunächst einmal der Hausbesitzer vom Geschädigten haftbar gemacht. Maßnahmen zur Unfallverhütung sind demzufolge immer sinnvoll – und nicht übermäßig teuer.
Muss man den Schnee vom Dach entfernen?
Generell gibt es keine Verpflichtung für Hausbesitzer, Schneelasten vom Dach zu entfernen. Weder ist dem Eigentümer zumutbar, selbst aufs Dach zu steigen und den Schnee abzuschaufeln, noch ist er verpflichtet, einen Dienstleister damit zu beauftragen.
Mehr Informationen: Winter-Special Schneeschutzsysteme
Welche Schneeschutzsysteme für das Dach gibt es?
Die gängigsten Varianten sind Schneefanggitter, -balken oder -haken. Erstere sind flache Gitter, die im unteren Bereich des Daches montiert werden und meist aus Metall bestehen. Befestigt werden die Gitter mittels Stützen und Verbindungsklammern.
Schneefangbalken bestehen traditionell aus Rundholz, sind aber auch aus Metall erhältlich. Ebenso wie beim Schneegitter gibt es auch hierfür spezielle Schneefangpfannen mit Haken, die zur Anbringung dienen.
Das dritte Schneefangsystem sind Haken, die im Gegensatz zu den anderen Möglichkeiten nicht am Rand des Daches, sondern auf der gesamten Fläche verteilt befestigt werden. Ihre Aufgabe ist es, dem Schnee einen Widerstand zu bieten und ihn gleichmäßig auf der ganzen Dachfläche zu verteilen. Somit können Schäden an der Dacheindeckung, die sich durch ungleichmäßige Belastung ergeben, vermieden werden.
Was tun, um das Dach selbst zu schützen?
Gibt es bereits kleinere Schäden am Dach oder Dachstuhl, können diese durch die Belastungen eines schneereichen Winters schnell größere Reparaturen nach sich ziehen. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig den Fachmann zu rufen: Er kann zum Beispiel lockere Dachsteine fixieren und beschädigte ersetzen sowie die Dichtheit des Daches als Ganzes sicherstellen. Die Schneelast von einem Steildach abräumen zu lassen, ist hingegen nur bei extremsten Wettersituationen erforderlich, da das Dach schon beim Bau auf die regionale Maximallast ausgelegt wurde.
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